Ladesäulen von EnBW offiziell eichrechtskonform
Bereits in weiten Teilen Baden-Württembergs sind die neuen Ladesäulenmodelle LS 3.2-ER und LS 4.0 in Betrieb - die nötige Prüfbescheinigung blieb bislang allerdings noch aus. Nun kann EnBW offiziell vermelden, dass beide Modelle beim kürzlich durchgeführten Test überzeugen konnten und sowohl den Anforderungen des deutschen Eichrechts als auch des Verbraucherschutzes entsprechen. Dies bestätigte ein Team der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig, kurz PTB. Seit einiger Zeit besteht laut Gesetz die Pflicht, jeden öffentlichen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge eichrechtskonform zu bauen, gleichzeitig aber auch den Ladevorgang so transparent wie nur möglich für den Nutzer zu gestalten. Ein Thema, welches aktuell in großem Stil die Runde macht und jeden Produzenten von Mobilitätslösungen und Architekten von Ladeinfrastrukturen zum Handeln zwingt.
Da sich das Unternehmen EnBW generell vermehrt für den Ausbau der inländischen Ladesäulensituation positioniert, dürfte die gesetzliche Bestätigung nun einen wichtigen Schritt nach vorn darstellen. Man wolle die E-Mobilität als solche mit Nachdruck alltagstauglich gestalten, sodass mittelfristig E-Fahrzeuge zum Standard gehören. Als ein frühes Ziel hat man sich hier bis Ende 2020 vorgesetzt, insgesamt 1.000 Schnellladepunkte in ganz Deutschland aufzubauen und aktiv zu betreiben. Als Kooperationspartner konnten hier diverse Tankstellenbetreiber, Raststätten sowie Handelsunternehmen gewonnen werden, die als Standort für kommende und bereits bestehende Ladepunkte fungieren sollen. Denn Fakt ist: Gerade direkt an Autobahnen und Parkplätzen muss die Ladeinfrastruktur zwingend ausgebaut werden, damit E-Autos auch auf längeren Strecken frustfrei genutzt werden können.
Das ist ein Schritt zu mehr Transparenz und für uns ein wichtiges Anliegen. Denn das schafft Vertrauen. Und Vertrauen ist für die aufstrebende E-Mobilitätsbranche ein entscheidender Erfolgsfaktor.
EnBW-Bereichsmanager Marc Burgstahler via Pressemitteilung