Auf der Straße

Beschlossen: E-Scooter kommen nach Deutschland

Es hat zwar ein wenig gedauert, jetzt ist es aber offiziell: E-Scooter der neuen Generation sind für den deutschen Straßenverkehr zugelassen. Dabei überrascht vor allem die Art und Weise, wie sich das zuständige Kabinett zur Gesetzeslage geäußert hat. Immerhin kommen die elektrisch betriebenen City-Roller mit deutlich milderen Auflagen davon, als man ob des umfangreichen Gesetzesentwurfs zunächst vermutet hätte. Die damit verbundene Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung soll bereits im Juni Anwendung finden.

Das neue Verordnungsmodell wird demnach das bisherige Gesetzespapier, die Mobilitätshilfenverordnung (kurz MobHV), ablösen. Neben den E-Scootern, die als Grundpfeiler der anstehenden Gesetzesänderung gelten, werden hierin auch Segways und andere Kleinstfahrzeuge beschrieben, die mit elektrischem Motor ausgestattet sind und mit bestimmten Spezifikationen daherkommen. Diese sind es nun auch, die für kollektives Stirnrunzeln sorgen und E-Scooter überraschend kompromissbereit für deutsche Straßen freigeben.

Argumente pro E-Scooter und Co. gibt es zuhauf, immerhin sind gerade die klappbaren Modelle ideal für den Arbeitsalltag geeignet und könnten vielleicht sogar wieder für allgemeine Bewegungsfreude sorgen - gerade jetzt im Sommer. Die berühmte letzte Meile war ein großes Thema beim zuständigen Bundeskabinett, da die Nutzung eines solchen E-Kleinstfahrzeugs den Straßenverkehr zumindest auf längere Sicht entlasten dürfte.

Trotzdem überrascht es ungemein, dass der vormals vorgelegte Gesetzesentwurf kaum bis gar nicht ausgereizt wurde. Die festgelegten Spezifikationen sprechen dabei für sich: E-Scooter dürfen maximal 20 km/h schnell sein, müssen zudem mit einer Lenk- oder Haltestange ausgestattet sein. Weiterhin sind E-Scooter grundsätzlich auf Radwegen zu fahren, Gehwege sind tabu - wenn kein Radweg gegeben ist, ist entsprechend ein Radfahrstreifen oder eben die Straße selbst zu nutzen. Gleichzeitig wurde ein Mindestalter von 14 Jahren beschlossen, während der Nutzer oder die Nutzerin weder eine Fahrerlaubnis benötigt noch einen Helm tragen muss. Einzig die Versicherungspflicht grenzt den E-Scooter nun also noch vom klassisch analogen Fahrrad ab.